Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
§ 242 BGB; § 50 MarkenG; § 3 UWG; § 4 UWG
Kein Rechtsmissbrauch durch Anmeldung fremder Auslandsmarken im Inland - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 242 BGB, § 50 Abs 1 Nr 4 MarkenG, § 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG
Rechtsmissbrauch oder unlauterer Behinderungswettbewerb bei inländischer Markenanmeldung wortidentischer ausländischer Marken eines Pharmaunternehmens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anmeldung einer Marke im Inland bei Vorhandensein eines vergleichbaren Produktes im Ausland; Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Markenanmeldung; Anspruch auf Unterlassung des Vertriebes eines ausländischen Medikaments im Inland; Benutzung einer Inlandsmarke für ...
- Judicialis
BGB § 242; ; MarkenG § 50 I Nr. 4; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10
- hessen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage des Rechtsmissbrauchs beim Anmelden von Marken, die den ausländischen Marken von Pharmaunternehmen entsprechen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Missbräuchliches Markengrabbing?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen eines missbräuchlichen Markengrabbings
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.07.2003 - 6 O 527/02
- OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 184
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98
DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03
Für die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit der Anmeldung dieser Marke ist es daher entscheidend, ob entweder die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Classe E" (GRUR 2001, 242) formulierten Voraussetzungen vorliegen oder ob eine Fallkonstellation vorliegt, in der sich die Rechtsmissbräuchlichkeit aus vergleichbaren Erwägungen heraus ergibt, die eine Fortschreibung der "Classe E- Rechtsprechung tragen.Das Vorhandensein eines generellen Benutzungswillens, die Marke selbst zu benutzen oder sie der Benutzung durch einen Dritten zuzuführen, wird bei Anmeldung einer Marke vermutet, allerdings handelt es sich um eine widerlegbare Vermutung (BGH GRUR 2001, 242, 245 - Classe E).
- BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97
EQUI 2000
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03
Allerdings ist die Klage, soweit sie auf Zustimmung zur Löschung der streitgegenständlichen Marken gerichtet ist, zulässig, weil sich ein hierauf gerichteter Anspruch im Falle bösgläubiger Markenanmeldung aus §§ 3, 4 Nr. 10 UW G n.F. ergeben kann (zu § 1 UWG a.F. unter dem Gesichtspunkt sittenwidriger Behinderung: BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000;… Ingerl/Rohnke § 55 Rdn. 50).Hat ein Dritter durch die Vorbenutzung einen Besitzstand erworben, kann die Sittenwidrigkeit aus der Zielsetzung folgen, diesen Besitzstand zu stören oder aus der Absicht, für den Inhaber des Besitzstandes den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren ( BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1036 - Makalu).
- BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95
"Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03
Hat ein Dritter durch die Vorbenutzung einen Besitzstand erworben, kann die Sittenwidrigkeit aus der Zielsetzung folgen, diesen Besitzstand zu stören oder aus der Absicht, für den Inhaber des Besitzstandes den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren ( BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1036 - Makalu).
- BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95
"Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03
Hat ein Dritter durch die Vorbenutzung einen Besitzstand erworben, kann die Sittenwidrigkeit aus der Zielsetzung folgen, diesen Besitzstand zu stören oder aus der Absicht, für den Inhaber des Besitzstandes den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren ( BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1036 - Makalu). - EuGH, 12.10.1999 - C-379/97
Upjohn
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03
Es ist bereits fraglich, ob die Registrierung von im Ausland benutzten Zweitmarken bereits die vom europäischen Gerichtshof in der Entscheidung "X/Y" (GRUR Int. 2000, 159) definierte Zwangslage hervorruft. - BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03
Dies kann im Falle eines im Ausland erworbenen Besitzstandes jedoch nur dann gelten, wenn der Markenschutzinhaber bei der Anmeldung gewusst oder damit gerechnet hat, dass das Auslandszeichen in absehbarer Zeit im Inland eingeführt oder benutzt werden sollte (BGH GRUR 1987, 292, 294 - KLINT; GRUR 1967, 298, 301 - Modess). - BGH, 06.11.1986 - I ZR 196/84
"KLINT"; Geltendmachung einer inländischen Warenzeichen-Eintragung gegenüber …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03
Dies kann im Falle eines im Ausland erworbenen Besitzstandes jedoch nur dann gelten, wenn der Markenschutzinhaber bei der Anmeldung gewusst oder damit gerechnet hat, dass das Auslandszeichen in absehbarer Zeit im Inland eingeführt oder benutzt werden sollte (BGH GRUR 1987, 292, 294 - KLINT; GRUR 1967, 298, 301 - Modess). - OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 6/01
Markenrechtsverletzung beim Arzneimittelimport: Rechtfertigung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 6 U 130/03
Vieles spricht dafür, dass der Parallelimporteur sich zunächst bemühen muss, mit dem Markeninhaber eine Lizenzvereinbarung zu treffen und zur Umkennzeichnung erst dann berechtigt ist, wenn der Markeninhaber, hier also die Beklagte, zu einem Vertragsschluss zu vertretbaren Konditionen nicht bereit ist (vgl. Urteil des Senats vom 03.01.2002, GRUR-RR 2002, 163, 164).
- OLG Düsseldorf, 08.06.2010 - 20 U 199/09
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung markenrechtlicher …
Als gegen einen Benutzungswillen sprechende Indizien kommen insbesondere die Anmeldung einer Vielzahl von Marken für völlig unterschiedliche Waren, das Fehlen einer ernsthaften Planung für die eigene oder fremde Benutzung dieser Marken und die Hortung dieser Marken im wesentlichen zu dem Zweck, Dritte bei der Verwendung gleicher oder ähnlicher Marken mit Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen zu überziehen, in Betracht (…Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rz. 541; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 184, 185 - Depo-Provera). - OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 6 W 87/20
Voraussetzungen für die Annahme der missbräuchlichen Geltendmachung von …
Es liegt dann nahe, dass allein der Zweck verfolgt wird, Dritte bei Verwendung ähnlicher Zeichen mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (vgl. BGH GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2005, 184, 185 - Depo-Provera; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8.6.2010 - I-20 U 199/09, Rn 31 - juris).